Prüfungen
Theoretische Prüfung
Allgemeines
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die auszubildende Klasse und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden (oder mehr) für die jeweilige Klasse abgelegt werden.
Besteht man die Prüfung nicht, kann man sie nach 2 Wochen wiederholen.
Die Prüfungen finden beim TÜV und nicht mehr in den Fahrschulen statt.
Praktische Prüfung
Allgemeines
Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die auszubildende Klasse und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Sonderfahrten und Übungsfahrten für die jeweilige Klasse abgelegt werden.
Sollte man die Prüfung beim ersten Antritt nicht bestehen, kann man sie nach 2 Wochen wiederholen. In diesem Zeitraum sollte der betroffene Fahrschüler noch weitere Fahrstunden nehmen.