Führerschein - Klasse A
Was darf ich mit der Klasse A fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Bei Aufstieg von Klasse A2 auf A (bei mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
- Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2
Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2
a) noch keine 2 Jahre (oder mindestens Klasse A1):
b) über 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Welche Prüfungen muss ich machen?
- Theorieprüfung ist abzulegen (entfällt bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
- Praktische Prüfung ist abzulegen (Sie dauert 70 Minuten. Zuerst Sicherheitskontrolle, dann fährst du innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße; Erfüllung der Grundfahraufgaben) (Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 beträgt die Dauer mindestens 60 Minuten)
Außerdem ist zu beachten:
- Du musst für die Klasse A mindestens 24 Jahre oder bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 mindestens 20 Jahre alt sein.
- Du musst für dreirädrige Kraftfahrzeuge mindestens 21 Jahre alt sein